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BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92, 2 BvA 2/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.is
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 18.07.1996 - 2 BvA 1/92
- BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92, 2 BvA 2/92
Papierfundstellen
- NJW 1998, 590
- NVwZ 1998, 271 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten …
Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92
Zwar sind die genannten Vorschriften im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht schematisch anzuwenden; vielmehr sind bei der Frage nach der Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Rechtsanwälte auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (BVerfGE 87, 270 [272]). - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92
Notwendig sind die Auslagen, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden mußten (vgl. BVerfGE 88, 382 [383]).
- BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren nach …
Der Kostengläubiger hat die geltend gemachten Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren konkret vorzutragen und ihre Entstehung glaubhaft zu machen (§ 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 1997 - 2 BvA 1/92 -, Rn. 2;… Umbach/Clemens/ Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 34a Rn. 30).Die Erstattung von Kosten für Telefonate, Briefporto und Schreibauslagen setzt dabei voraus, dass diese nachvollziehbar aufgeschlüsselt und belegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 1997 - 2 BvA 1/92 -, Rn. 9).
- VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 85/07
Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im …
Auch insoweit gilt jedoch der Grundsatz, dass der Kostengläubiger wegen des größeren Beurteilungsspielraums für die Bewertung von Auslagen als "notwendig" im verfassungsgerichtlichen Verfahren zur Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren substantiiert vortragen und ihre Entstehung im Einzelnen glaubhaft machen muss (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1998, 590).